Zweck nach der Satzung vom 03. Oktober 2000 | PGA Landesverband Baden-Württemberg
Zweck nach der Satzung vom 03. Oktober 2000

1. Der Verband bezweckt die Förderung der beruflichen Interessen der Golf-Professionals im Bundesland Baden-Württemberg.

2. Zur Erfüllung dieser Aufgabe setzt der Verband sich folgende Ziele:

  • Informationen der Öffentlichkeit über den Beruf des Golf-Professionals und den Golfsport im Allgemeinen.
  • Betreuung und Beratung der MItglieder in Beruflichen Angelegenheiten
  • Veranstaltungen von Lehrgängen, Golfturnieren, Meisterschaften und Länderwettkämpfen
  • Darstellung und Förderung des Golfunterrichts in allen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie Förderung der technischen und methodischen Entwicklung des Golfsports
  • Förderung und Pflege der Traditionen und Besonderheiten des Golfsports im Bundesland Baden-Württemberg

3. Weitere Ziele:

  • Professionelle Verbandsstrukturen intern, gegenüber den Mitgliedern sowie gegenüber der Öffentlichkeit
  • Vorbildfunktion gegenüber den anderen Verbänden, um insgesamt eine Dynamik der Verbände im Sinne der Weiterentwicklung unseres Berufsstandes zu fördern.
  • Erhöhung der Mitgliederzahl im Verband
  • Verbesserung der internen Kommunikation zwischen Verband und Mitgliedern wie auch der Mitglieder untereinander
  • Gewinnung von Sponsoren, welche sich mit dem Verband identifizieren
 

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